Entsprechend der sächsischen Corona- Notfallverordnung gilt ab dem 22.11.2021 auch für den Trainingsbetrieb:
- Für all unsere Mannschaften ab der B- Jugend aufwärts, sprich Jugendliche ab 16 Jahren (B- und A- Jugend) und Erwachsene (Herren- und Freizeitmannschaft), ist der Trainingsbetrieb untersagt.
- Alle Spielerinnen und Spieler unserer Kleinfeld- Teams (G-, F-, E- und D- Jugend) können ohne Nachweis weiter trainieren. Die Trainer und Betreuer unterliegen der Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G- Nachweis). Der Test muss tagesaktuell (nicht älter als 24h zum Zeitpunkt des Betretens der Sportstätte) und unter medizinischer Kontrolle erfolgt sein. Ein PCR- Test darf nicht älter als 48h sein.
- Weiter besteht die Pflicht zur Kontakterfassung.
- Die Sportanlage ist für Zuschauer gesperrt.
- Beim Bringen und Abholen der Spielerinnen und Spieler sind Ansammlungen zu vermeiden und die Abstandsregeln einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, sind eine FFP 2- oder medizinische Maske zu tragen.
- Die Benutzung der Kabinen sind zu vermeiden. Die Spielerinnen und Spieler sollten bereits umgezogen zum Training kommen. Die Duschen sind nicht zu nutzen und in geschlossenen Räumen ist ein Mund- Nasen- Schutz zu tragen.